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   BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65   

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https://dejure.org/1966,135
BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65 (https://dejure.org/1966,135)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1966 - I C 62.65 (https://dejure.org/1966,135)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1966 - I C 62.65 (https://dejure.org/1966,135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche Verurteilung eines Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 38
  • MDR 1966, 612
  • MDR 1966, 613
  • DVBl 1966, 445
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden (BVerwGE 24, 38).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Die Klägerin beruft sich unter anderem auf ein Urteil des beschließenden Senats vom 29. März 1966 - BVerwG 1 C 62.65 - (BVerwGE 24, 38 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62.65] = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 22 = GewArch 1966, 200) und vermißt in der angefochtenen Entscheidung eine tragfähige Prognose, daß sie in Zukunft ihr Gewerbe nicht ordnungsgemäß betreiben werde.

    Demzufolge muß im Sinne der Fragestellung der Klägerin die "Prognose" gestellt werden, ob der Gewerbetreibende künftig das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben werde oder nicht (vgl. BVerwGE 24, 38 [BVerwG 29.03.1966 - I C 62.65] ).

  • BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei

    Anknüpfungspunkt für die hierzu erforderliche Prognose sind in der Vergangenheit eingetretene Tatsachen, die den Schluss zulassen, dass der Betroffene auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung nicht erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 1966 - 1 C 62.65 - BVerwGE 24, 38 und vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - BVerwGE 122, 182 ).
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